Das ändert sich 2023

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Politik will über Steuererleichterungen die negativen Auswirkungen der Inflation und der Energiekrise auf die Bevökerung abmildern.
  • Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung steigen. Entweder direkt oder indirekt. Krankenkassen müssen über Beitragserhöhung nicht schriftlich informieren.
  • Die JAEG wird angehoben. Der Wechsel in die PKV für Arbeitnehmer wird also erschwert.
  • Die Aktienrente soll 2023 kommen.
  • Reform des Betreuungsrechts: Notvertretung ab 2023 für Ehepartner möglich.

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und es lohnt sich jetzt schon einmal einen Blick auf das Jahr 2023 zu werfen. Ein Jahr in dem viele eine wirtschaftliche Rezession erwarten.

Wie die Jahre zuvor ist das Jahr 2022 alles andere als normal verlaufen. Krieg, Energieknappheit und Rekordinflation.  Die Politik hat alle Hände voll zu tun und hat für 2023 einige Änderungen geplant, um die Bevölkerung zu entlasten. Die wichtigsten Pläne habe ich dir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.

Krankenkassenbeitrag erhöht sich im Schnitt um 0,3%

Die Krankenkassen dürfen ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum 01. Januar 2023 erhöhen. Im Schnitt beträgt dieser aktuel 1,3% und wird, wie der Name schon vermuten lässt, zum eigentlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 14,6% erhoben.

Da jede Kasse den Beitragssatz selbst festlegen wird, ist eine Vorhersage der Beitragserhöhung nicht so einfach vorherzusagen. Es wird allerdings erwartet, dass die Krankenkassen ihren Beitrag um durchschnittlich 0,3% anheben werden.

Normalerweise müssen Krankenkassen ihre Mitglieder über eine Beitragserhöhung schriftlich informieren. Diese Pflicht wurde jetzt bis März 2023 ausgesetzt und die Krankenkassen müssen diese Information lediglich öffentlich zugänglich machen (z.B. auf der Webseite). Das ist deshalb brisant, da in der Ankündigung einer Beitragserhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden muss.

Wann die einzelnen Krankenkassen die Erhöhung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitrages veröffentlichen, ist unklar, rechne aber mal mit Mitte/Ende Dezember.

Wechsel in die Private Krankenversicherung wird erschwert.

Zumindest für Angestellte. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch: Versicherungspflichtgrenze) steigt von 64.350 Euro pro Jahr auf 66.600 Euro. Damit muss du ab nächstes Jahr monatlich 187,50 Euro brutto mehr verdienen, falls du in die PKV wechseln möchtest.

Eintrittsalter und Gesundheitszustand sichern

Wer noch nicht in die PKV wechseln kann, oder aus dieser (temporär) herausfällt, der sollte sich Gedanken zu einigen wichtigen Punkten machen:

  • Eintrittsalter sichern und einige tausend Euro weniger Beitrag bezahlen
  • Optionen und Anwartschaft sichern deinen Gesundheitszustand
 
Bei Fragen hierzu gerne auf mich zukommen.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Sowohl in der Kranken-/Pflegeversicherung als auch in der Rentenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Hier eine kurze Übersicht.

Beitragsbemessungsgrenze
2023
2022
Kranken- und Pflegeversicherung
59.850€
58.050€
Rentenversicherung
West: 87.600€ / Ost: 85.200€
West: 84.600€ / 81.000€

Das bedeutet für Gutverdiener, dass sich die Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung auch indirekt weiter erhöht.

Inflationsausgleichgesetz: Grundfreibetrag, Spitzensteuersatz und Erhöhung Kindergeld.

Wie im Jahr 2022 wird der Grundfreibetrag erhöht. Er steigt von 10.347 Euro auf 10.632 Euro. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung auf 10.932 Euro geplant. Dein Einkommen, welches unter dem Grundfreibetrag liegt, ist steuerfrei. Damit sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden.

Gleichzeitig wird der Spitzensteuersatz von 58.597 Euro auf 61.971 Euro erhöht. Der Reichensteuersatz ab 277.836 Euro bleibt dagegen unverändert.

Auch das Kindergeld wird im Rahmen des Inflatiosnausgleichsgesetz angepasst. Für die ersten drei Kinder soll es ab dem 1. Januar monatlich 237 Euro pro Kind geben.

Weniger Steuern: Rentenbeiträge voll abzugsfähig

Einen weiteren kleinen „Steuer-Goodie“ soll es zusätzlich geben. Laut Finanzminister Lindner sollen ab 2023 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen zu 100% steuerlich geltend gemacht werden können. Im Jahr 2022 waren es noch 94%.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die steuerliche Absetzbarkeit jährlich um zwei Prozentpunkte steigt, sodass ab 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig abziehbar gewesen wären. Das wird also nun zwei Jahre vorgezogen.

Das ist auch für die diejenigen interessant, die eine Basis- bzw. Rürüp-Rente abgeschlossen haben. Diese können ebenfalls unter Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2023 voraussichtlich vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden.

Natürlich kannst du nicht beliebig hohe Aufwendungen abziehen. Hierfür gibt es einen Höchstbetrag, der im Jahr 2022 25.639 Euro (Einzelveranlagung) beträgt. Wichtig ist auch: Solltest du nach 2040 in Rente gehen werden Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung  sowie einer Basisrente zu 100% steuerpflichtig.

Aktienrente soll kommen – Mit Schulden

Nachdem sich der Start der Aktienrente in Deutschland durch den Ukrainekonflikt etwas nach hinten verschoben hat, soll 2023 nun endlich der Beginn einer umfassenden Rentenreform sein.

Dafür soll ein Kapitalstock in Höhe von 10 Milliarden Euro investiert werden, der vorerst aus dem Haushalt, also über Schulden, finanziert. Ab 2030 sollen dann erstmals Erträge der Aktienrente in die Deutsche Rentenversicherung einfließen. Darüber hinaus ist geplant, die Bindung der Aktienkapitalstocks an die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verankern, um sie vor Zweckentfremdung zu schützen.

Inwiefern zukünftige Beiträge in die Aktienrente fließen sollen, ist weiterhin unklar.

Rentenerhöhung im Juli

Eine gute Nachricht gibt es auch für die aktuellen Rentner. Nachdem im Jahr 2022 die Renten um 5,4% (Westen) bzw. 6,1% (Osten) erhöht wurden, ist für Juli 2023 eine weitere Rentenerhöhung geplant. Im Westen sollen die Renten um 3,5%, im Osten um 4,2% steigen.

Die Situation der Deutschen Rentenversicherung ist laut dem Schätzerkreis Rentenversicherung besser als gedacht. Dies soll vor allem daran liegen, dass durch steigende Zuwanderung mehr Geld in die Rentenversicherung eingezahlt wurde und aufgrund einer Corona-bedingte Übersterblichkeit die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung gesunken sind.

Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass man die Beitragsentwicklung im Blick hat.

Geplant ist, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 2026 stabil bei 18,6% zu halten. 2027 soll er auf 19,3% erhöht werden und perspektivisch bis 2030 auf 20,2% erhöht werden.

Betreuungsrecht wird “reformiert”

Zum 1. Januar 2023 wird eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts in Kraft treten. Teil dieser Neuregelung wird die Einführung eines gegenseitigen Vertretungsrechts von Ehegatten in einer Notfallsituation im Bereich der Gesundheitssorge sein. Diese Regelung kommt nur zur Anwendung, wenn ihr als Ehepaar (noch) keine Regelungen zur Vertretung im Erkrankungsfall getroffen haben.

Bisher war hierfür eine entsprechende Vorsorgevollmacht oder die Bestellung zum rechtlichen Betreuer durch das Betreuungsgericht notwendig.

Das Notfallvertretungsrecht ist allerdings auf maximal sechs Monate begrenzt und darf auch nur im Bereich der Gesundseitssorge (heißt wirklich so) beansprucht werden. Nur wenn eine Vorsorgevollmacht erstellt wird, die sämtliche Aufgabenbereiche umfasst, könnt ihr als Ehepaar auch in Zukunft sicherstellen, dass ihr umfänglich vertreten werdet, wenn einer von euch aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder zunehmender Gebrechlichkeit nicht mehr für sich selbst sorgen kann.

Für alle Nicht-Verheirateten gilt: Das Notvertretungsrecht gilt ausschließlich für Ehepartner und kann auch nicht übertragen werden. Wenn ihr also eine Vertretung für den Notfall haben wollt, müsst ihr das Ganze über eine Vorsorgevollmacht schriftlich festhalten… was auch absolut zu empfehlen ist. 

Fazit

Die Änderungen sollen im Jahr 2023 vor allem darauf abzielen, die Auswirkungen der Inflation und der Energiekrise auf uns abzufedern. Inwiefern das tatsächlich gelingt, bleibt abzuwarten.

Viele Änderung sind auch noch nicht endgültig beschlossen. Wir müssen also abwarten, ob die Pläne auch wirklich durchgezogen werden oder, wie die Aktienrente 2022, wieder nach hinten verschoben werden.

Ein Trend zeigt sich allerdings deutlich. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden in Zukunft deutlich steigen. Sei es durch direkte Erhöhung der Beiträge oder indirekte Erhöhung der Einnahmen durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen oder der JAEG. Auch die Versicherungspflicht von Selbstständigen in der Rentenversicherung liegt noch auf dem Tisch. Auch wenn diese vermutlich erst 2024 kommen wird.

Es bleibt also spannend.

Über den Autor

Servus mein Name ist Benny! Hobby-Bergsteiger und Host des FinanzGipfel Podcast.

Als Finanz- und Versicherungsmakler helfe ich dir deine Versicherungen und Finanzen sturzsicher aufzustellen. Privat, beruflich und natürlich am Berg.

Ich bin der Typ zu dem andere kommen, wenn sie sich endlich um ihren Finanzkram , aber nicht um das Kleingedruckte kümmern wollen.

Wenn nicht im Büro, findest du mich beim Wandern oder auf meinem Rennrad.

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